eine Gemeinde im Süden des niedersächsischen Landkreises Lüchow-Dannenberg
Bundesland
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Einwohner
548 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29487
Vorwahl
05843
Adresse der Gemeinde
Adressen:
1. Stadtverwaltung Luckau
Am Markt 1
15926 Luckau
2. Einwohnermeldeamt Luckau
Am Markt 1
15926 Luckau
3. Ordnungsamt Luckau
Am Markt 1
15926 Luckau
Gemeinde Luckau (Wendland) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Luckau (Wendland) hat am 17.06.2024 den Bebauungsplan "Im schwarzen Pfuhl - Neufassung" mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Diese Änderung ermöglicht die Errichtung von Kleinstwohnungen (Tiny-Häusern) mit Flachdächern und erweitert die zulässigen Dachmaterialien um EPDM-Platten und nicht farbig behandelte Metallbleche. Der Bebauungsplan trat am 27.09.2024 rechtsverbindlich in Kraft.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.